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Allgemeine Mietbedingungen - Ferienversicherung |
| MIETER / VERSICHERTER Mit Mieter wird jede natürliche Person französischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit bezeichnet, die eine möblierte Wohnung für eine kurze Zeit über eine der folgenden professionellen Einrichtungen mietet: Immobilienagenturen, Reisebüros, Reiseveranstalter, Oder Internetseiten, die der Vermietung von kurzer Dauer gewidmet sind. Als Versicherte gelten der/die Mieter(in), sein(e) Ehegatte/Ehegattin (einschließlich der offensichtliche Lebenspartner mit oder ohne Lebenspartnerschaftsvertrag), deren Vorfahren oder nächsten Nachkommen oder deren Schwiegersohn, Schwiegertochter, Bruder oder Schwester oder jede sonstige Person, die auf dem Anmeldeformular des vorliegenden Vertrags eingetragen ist und Nutzungsrecht der genannten Wohnung besitzt. KURZE MIETZEIT : Aufenthalt von weniger als 90 Tagen in Räumlichkeiten, die nicht Eigentum des Versicherten sind und welche dieser nicht ganzjährlich mietet. RÄUMLICHKEITEN : Miethaus, Wohnung, Hotelzimmer, Campinganhänger, Mobilheim, Boot für Flussfahrten. VERSICHERER : AGF IART - AG mit einem Grundkapital von 894.416.336 € - Das Unternehmen unterliegt dem Code des Assurances (Gesetzbuch über das Versicherungswesen) 87, rue de Richelieu - 75002 Paris - RCS PARIS- B 542 110 291 MAKLER : Cabinet ALBINET, Versicherungsmakler, firmiert unter der Handelsmarke ADAR, AG mit einem Grundkapital von 200000 Euro – RCS Paris B 582 136 289. VEREINBARUNG DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Die ADAR Versicherungsleistungen erhalten durch die begleitende Unterschrift des Saisonmietvertrags Gültigkeit und die Zahlung des ADAR Beitrags, die im Rahmen desselben Vertrags oder auf dem einzelnen Anmeldeformular vorgesehen ist, dient als Entschädigungsgrundlage. Zusätzliche Dienstleistungen wie der Transport können hiervon betroffen sein, unter der Voraussetzung, dass diese mit der Reservierung verbunden sind und die Prämie ebenfalls diese Dienstleistungen einschließt. Wenn der Mietvertrag mehrere Familien vorsieht, ist jede von ihnen einzeln versichert; der Mietvertrag wird nicht annulliert und in diesem Fall bezieht sich die Entschädigung auf den arithmetischen Teil der betroffenen Familie. Es obliegt dem Unterzeichner des Mietvertrags, der Agentur die Namen der Wohnungsmitinhaber zu nennen. Die Versicherungsleistung verliert bei Eintritt des Versicherten in die Mietwohnung oder zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Aufenthalts ihre Gültigkeit, mit Ausnahme der Versicherungsleistungen << Such und Rettungskosten >> und << Haftpflichtversicherung des Mieters >>, für welche die Versicherungsleistung bei der Schlüsselübergabe an einen der autorisierten Vermittler endet. VERSICHERUNGSLEISTUNG
Ausgeschlossen von den Versicherungsleistungen sind: 1 - Allgemeiner Ausschluss • Schäden in direkter oder indirekter Verbindung mit: - absichtlichen oder betrügerischen Taten des Versicherten, - Kriegszustand (Krieg mit dem Ausland oder Bürgerkrieg) katastrophenartige Ereignisse, außer wenn die Ereignisse als „Naturkatastrophen“ erklärt wurden - Katastrophen (Schäden durch Vulkanausbrüche, Erdbeben, Meeresgewalt, seismische Meereswogen, Erdrutsch und sonstige - Atomarem Risiko (Schäden atomarer Herkunft oder als Folge ionisierender Strahlung) 2 - Gültige Ausnahmen der Versicherungsleistung << Annullierung >> und << Unterbrechung des Aufenthalts >> Infolge : - einer Schwangerschaft nach der 28. Woche oder Entbindung - eines freiwilligen und bewussten Selbstmords, - einer Kur, - einer psychische oder psychotherapeutischen Behandlung ohne Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 Tagen, - Schönheitsbehandlung, - Unfällen und Krankheiten, deren Ursachen bereits vor Vertragsabschluss bekannt waren, mit Ausnahme einer unvorhersehbaren Verschlechterung des Gesundheitszustandes. - einer vorhersehbaren Verschlechterung des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Gesundheitszustandes, - eines Streitfalls oder Einspruchs in Bezug auf die Beschreibung oder Wohnungsabnahme, - einer konjunkturbedingten Entlassung, Versetzung, deren Ausführung bereits vor Vertragsabschluss begonnen hat. - einer Änderung der Urlaubsdaten, - eines Unfalls, bei dem dem Versicherten im Anschluss an einen Test ein erhöhter Blutalkoholspiegel oder die Einnahme von Drogen in einer Menge nachgewiesen wurde, - die vom Gesetz als ein Vergehen angesehen wird. - eines Unfalls bei der Steuerung eines Fluggeräts während der Teilnahme an einem Motorsportwettkampf oder den vorhergehenden Probeflügen, - fehlender Impfung oder der Unmöglichkeit einer Impfung. - einer Annullierung von Seiten des autorisierten Vermittlers - einer Rückzahlung der Versicherungsprämie 3 - Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Such- und Rettungskosten“ sind: - Rettungskosten durch den Einsatz öffentlicher Rettungsdienste als Folge eines unentschuldbaren Fehlers des Versicherten. - Kosten für das Schleppen eines Segel- oder Motorbootes, - Kosten, die durch die Erkundung von Höhlen entstanden sind, 4 - Ausgenommen von der Versicherungsleistung „Haftpflichtversicherung des Bewohners“ sind: - Schäden, die nicht von der Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden, - Schäden am Eigentum des Mieters, - Schäden infolge mutwilliger Beschädigung, Brandlöcher durch Zigaretten oder sonstige Raucherartikel - Schäden, die durch Haustiere entstanden sind, für die der Versicherte die Verantwortung trägt, - Schäden aufgrund von Feuchtigkeit, Kondensation, feuchtem Beschlag, Rauch, - Pannen an Apparaten, die dem Versicherten zur Verfügung gestellt worden sind, - Schäden an Lampen, Sicherungen, Elektronenröhren, Bildröhren, Kristall-Halbleitern, Heizwiderständen und Heizdecken, - Kosten für Reparatur, Entleerung oder Wechsel von Leitungen, Hähnen und in die Wasseranlage und Heizung integrierten Apparaten. - Diebstahl von Gegenständen aus Hof, Terrasse oder Garten. - Diebstahl von Gegenständen aus Räumen, die mehreren Mietern oder Bewohnern zur Verfügung stehen, außer im Falle eines Einbruchs, - Diebstahl oder Verlust von Schlüsseln, - Schäden an den in den Räumlichkeiten befindlichen Gegenständen, die vollständig von Dritten bewohnt werden, d. h. weder vom Mieter noch seinem Personal oder von ihm zugelassenen Personen, - Schäden infolge einer Nutzung oder Verwendung, die nicht dem Mietvertrag entspricht, - Folgen einer vertraglichen Verpflichtung, wenn diese die gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers überschreitet. - Schäden am Mobiliar, das als Oberwerk betrachtet wird. BESTIMMUNG DER RECHTSÜBERTRAGUNG Jegliche Aktionen, die von dem vorliegenden Abkommen herleiten, sind auf eine zeitliche Dauer von zwei Jahren festgelegt, ab dem Zeitpunkt des die Ursache darstellenden Ereignisses. Der Versicherer tritt an die Stelle des Versicherten in Hinsicht auf jegliche Person, die für den entstandenen Schaden verantwortlich ist und welcher die Zahlung von Schadensersatz zur Folge hat. KUNDENINFORMATIONEN Informatik und Freiheit : Der Versicherte hat Recht auf Mitteilung und Berichtigung jeglicher ihn betreffenden Informationen, die in etwaigen Dateien zur Nutzung durch den Versicherer, seinen Bevollmächtigten oder sonstigen professionellen Einrichtungen enthalten sind. Kundenservice : Die Agentur Cabinet Albinet bearbeitet jegliche Anfragen und Reklamationen des Versicherers. Sollten die nach Abschluss der Untersuchung gegebenen Antworten nicht den Erwartungen des Versicherten entsprechen, kann sich dieser mit seiner Reklamierung an den AGF-Kundenservice wenden. Bei anhaltenden Meinungsverschiedenheiten nach Erhalt einer Antwort hat der Versicherte die Möglichkeit, einen Schlichter hinzuzuziehen, dessen Adresse ihm AGF auf einfache Anfrage mitteilt und dies ungeachtet sonstiger rechtlicher Schritte. Kontrollbehörde von Versicherungsunternehmen : Die mit der Beachtung der gesetzlichen Verfügungen und Regelungen in Bezug auf Versicherungen beauftragte Instanz ist die Commission de Contrôle des Assurances, 54 rue de Châteaudun 75009 Paris. KOSTENERSTATTUNG ? Zuerst müssen Sie Ihre Vermietungsagentur per Einschreiben von der Annullierung Ihres Aufenthalts unterrichten und dies ab dem Tage, an dem Sie davon Kenntnis genommen haben und innerhalb einer Frist von 5 Tagen. Weiter müssen (nach Bestätigung Ihrer Vermietungsagentur) an ADAR sämtliche wichtigen Unterlagen zur Erstellung Ihrer Akte gesendet werden: Ärztliche Bescheinigung, Krankenhausaufenthaltsbescheinigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kündigung etc.. Adresse: ADAR C/O Cab. ALBINET– S.A.V. 5, cité de Trévise – 75009 PARIS - Fax: 01 48 01 84 83 - mail : Mails_sav@cabinetalbinet.fr Vergessen Sie folgende Angaben nicht: Ihre vollständige Adresse, Ihre Telefonnummer, den Namen Ihrer Vermietungsagentur, Ihre Bezugsnummer der Mietwohnung, die Daten von Beginn und Ende Ihres Aufenthalts. Sie verpflichten sich bei Schäden, von denen die Reiserücktritts und -abbruchversicherung betroffen ist, dem Arzt des Versicherers Einblick in das Krankenblatt zu gewähren. Andernfalls kann Ihnen die Versicherungsleistung nicht gewährt werden. abgeschlossen bei AGF IART über den Versicherungsmakler Cabinet ALBINET, AG mit einem Grundkapital von 200000 Euro – RCS PARIS- B 582 136 289 Code NAF 6622Z Versicherungsleistung und berufliche Haftpflichtversicherung gemäß Art. L-530-1und L-530-2, Code des Assurances (Gesetzbuch über das Versicherungswesen) . Numero d’immatriculation ORIAS(www.orias.fr) : 07 000 044 |